1. Betreiber der Panelgemeinschaft
Die Panelgemeinschaft „KUNDENSTIMME“ (nachfolgend nur „KUNDENSTIMME“ genannt) der REWE ist eine Gemeinschaft von Teilnehmer/innen, die an Umfragen teilnimmt. Für die Teilnahme an Umfragen erhalten die Teilnehmer/innen eine Vergütung oder eine sonstige Incentivierung, wie unter Ziffer 5 beschrieben. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit wird im Folgenden zusammenfassend nur von „Teilnehmern“ gesprochen.
Betreiber der Plattform „KUNDENSTIMME“ ist die
REWE Deutscher Supermarkt AG & Co. KGaA
Domstraße 20
50668 Köln
E-Mail: [email protected]
2. Teilnahmevoraussetzungen und Mitgliedschaft
Allen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben, steht die Möglichkeit der Teilnahme bei der KUNDENSTIMME zu.
Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal registrieren. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Dafür genügt eine Mitteilung in Textform. Ein Anspruch eines Teilnehmers auf die Teilnahme an Umfragen besteht nicht. Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Panelbetreibers auf Teilnahme des Teilnehmers an einer Umfrage.
3. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die bei der Teilnahme im Rahmen der KUNDENSTIMME erhoben werden, werden gemäß der von dem Teilnehmer bei der Registrierung erteilten Einwilligung zur Durchführung von Umfragen, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, verarbeitet und genutzt. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Damit erlischt gleichzeitig die Zugangsberechtigung bei KUNDENSTIMME.
4. Pflichten des Teilnehmers der Panelgemeinschaft
Bei der Anmeldung zur KUNDENSTIMME ist der Teilnehmer verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sowohl bei der Registrierung als auch in den Umfragen und die Daten in seinem persönlichen Teilnehmer-Nutzerkonto aktuell zu halten. Werden vorsätzlich falsche Angaben gemacht, automatisierte Hilfsmittel genutzt, oder auf andere Weise gegen diese AGB verstoßen, behält sich der Panelbetreiber das Recht zum Ausschluss des Teilnehmers von der Panelgemeinschaft vor.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Informationen und Material (Abbildungen, Fragen, Texte, Formulierungen, Vorlagen), das ihm bei der Teilnahme an Umfragen zur Kenntnis gelangt, vertraulich zu behandeln, d.h. nicht zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Verletzt der Teilnehmer diese Pflicht, so macht er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Jeder Verdacht auf bewusst falsche, beleidigende, betrügerische, missbräuchliche, rechtswidrige oder unlautere Handlungen oder Angaben durch den Teilnehmer, auch in Kunden-Umfragen, kann zur Abmahnung, zur Sperrung oder zum Ausschluss führen. Mit dem Ausschluss verfällt zugleich jeder Anspruch auf sämtliches Guthaben. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die Ergebnisse der Umfrage mitgeteilt werden.
5. Aufwandsentschädigung und Guthaben
Die Teilnehmer erhalten als Anreiz für die Teilnahme an Befragungen eine Aufwandsentschädigung in Form von Punkten. Der Teilnehmer von KUNDENSTIMME kann bei jeder Umfrage, zu der er eingeladen wird, frei entscheiden, ob er teilnehmen möchte oder nicht. Ein Anspruch auf Punktegutschrift entsteht nur dann, wenn der Teilnehmer ordnungsgemäß an der Umfrage teilgenommen hat, also die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat. Ein Teilnehmer wird für jede Umfrage incentiviert, unabhängig davon, ob er 1. zur Zielgruppe gehört und eine längere Umfrage beantwortet oder 2. nicht zur Zielgruppe gehört und die Umfrage frühzeitig beendet wird oder 3. die Teilnehmeranzahl bereits erreicht ist und die Umfrage frühzeitig beendet wird, sofern er die ihm gestellten Fragen vollständig beantwortet.
Um die Qualität der Antworten zu sichern, kann es vorkommen, dass der Teilnehmer während der Beantwortung der Fragen auf seine Aufmerksamkeit hin getestet wird oder technische Zusatzkriterien verbaut sind, die einen Missbrauch ausschließen sollen. Er wird dann z.B. während der Beantwortung gebeten, eine bestimmte Zahl zu drücken oder eine andere Aktion durchzuführen. Solche technischen oder inhaltlichen Checks können zum Ausschluss des Teilnehmers aus der Umfrage führen. Eine Incentivierung findet dann nicht statt. Darüber wird der Teilnehmer dann am Ende der Befragung informiert. Es besteht keine Möglichkeit, die Umfrage nochmal zu beantworten.
Die Höhe der Punktegutschrift richtet sich danach, ob und wie schnell sich ein Teilnehmer an der Umfrage beteiligt, nach der Dauer der Befragung und einem Punktebonus, der zufällig über alle Teilnehmer verteilt wird. Ein Überblick über die Punktevergabe findet sich unter www2.kundenstimme.com/punktesystem . Unterbricht der Teilnehmer die Beantwortung der Umfrage vor deren Ende, so entsteht kein Anspruch auf eine Punktegutschrift. Am Ende der Umfrage wird dem Teilnehmer automatisch die Anzahl der gutgeschriebenen Punkte mitgeteilt. Erst mit dieser Benachrichtigung entsteht der Anspruch auf Gutschrift der Punkte. Die Punkte können nach den im Teilnehmerbereich hinterlegten Informationen in Euro-Guthaben umgerechnet werden.
Ab den im Teilnehmerbereich angezeigten Auszahlungsschwellen kann das gesammelte Punkte-Guthaben ausgeschüttet werden. Der Betreiber bietet unterschiedliche Auszahlungsarten an: Überweisung auf ein vom Teilnehmer zu hinterlegendes Bankkonto und Spenden. Für Spenden gilt folgender Umtauschwert: 600 Punkte entsprechen 1,00 €. Spenden sind ab dem Punktewert für 1 Cent (6 Punkte) in 6’er Schritten (6, 12, 18 usw.) möglich. Dabei wird der Betreiber vom Teilnehmer angewiesen, den Betrag an eine vom Teilnehmer ausgewählte gemeinnützige Organisation zu spenden. Die angebotene Auszahlungsmöglichkeit per Banküberweisung ist unter dem Menüpunkt Punkte einlösen jederzeit einsehbar. Dort wird auch die individuelle Höhe des Umtauschwertes genannt.
Entscheidet sich der Teilnehmer nicht für eine Auszahlung, spart der Teilnehmer die Punkte auf seinem Benutzerkonto an. Wählt der Teilnehmer die Option „Auszahlen“ muss eine gültige Kontoverbindung im IBAN/BIC-Format im Benutzerkonto hinterlegt sein. Ohne Angabe der gültigen Kontoverbindungsdaten entsteht kein Auszahlungsanspruch gegenüber dem Betreiber der KUNDENSTIMME. In diesem Fall werden die Punkte solange angespart, bis der Teilnehmer sich zur Umwandlung oder Spende entscheidet.
Die ordnungsgemäße Versteuerung der ausgezahlten Vergütung obliegt jedem Teilnehmer selbst.
Das Guthaben hat eine Gültigkeitsdauer von 365 Tagen. Sollte sich ein Teilnehmer 365 Tage lang weder im Teilnehmerbereich einloggen noch an einer Umfrage teilnehmen, so gilt der Teilnehmer als inaktiv und das gesammelte Guthaben verfällt. Der Betreiber versendet vor Verfall des Guthabens eine Erinnerungs-Benachrichtigung und fordert den Teilnehmer auf, weiter Teil der KUNDENSTIMME zu bleiben.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft durch den Teilnehmer oder Sperrung des Teilnehmers durch den Betreiber verfällt sämtliches angesammelte Guthaben, welches noch nicht gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 5 ausgeschüttet wurde. Beendet der Teilnehmer seine Mitgliedschaft selbst, wird er auf den Verfall des Guthabens hingewiesen, um ihm die Möglichkeit zu geben, dieses vorab noch per Banküberweisung auszahlen zu lassen oder eine Spende auszulösen, um den Verfall zu verhindern.
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Betreiber der KUNDENSTIMME korrekte Angaben zur Bankverbindung vorliegen. Entstehen dem Betreiber der KUNDENSTIMME infolge fehlerhafter, unvollständiger oder veralteter Bankverbindungen Mehrkosten infolge fehlgeschlagener Überweisungen, trägt der Teilnehmer diese Kosten, sofern es sich um solche Kosten handelt, die berechtigter Weise an den Kunden weitergegeben werden dürfen. Diese Mehrkosten werden mit erworbenem Punkteguthaben verrechnet.
6. Wechsel des Betreibers der Panelgemeinschaft
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die KUNDENSTIMME auf einen anderen Betreiber zu übertragen. Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dazu, dass seine Rechte und Pflichten als Teilnehmer auf einen anderen Betreiber übergehen können, sofern die Rechte und Pflichten sich dadurch nicht zu Ungunsten des Teilnehmers verändern. Sofern sich die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit durch den Betreiberwechsel ändert, werden wir Sie rechtzeitig über die geplante Maßnahme in Kenntnis setzen und gesondert um Ihre freiwillige Zustimmung zur Datenverarbeitung bitten.
7. Änderung der Teilnahmebedingungen/Einstellung des Plattformbetriebs
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die KUNDENSTIMME jederzeit mit einer Frist zum Monatsende zu ändern oder einzustellen. In jedem Fall wird der Teilnehmer per Email informiert. Es wird dabei diejenige Email-Adresse verwendet, die der Teilnehmer hinterlegt hat.
Sollte der Teilnehmer mit einer Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden sein, steht es ihm frei, den Änderungen gegenüber dem Betreiber der KUNDENSTIMME zu widersprechen ( [email protected] , Betreff „KUNDENSTIMME Widerspruch“). Alternativ kann der Teilnehmer die weitere Nutzung von KUNDENSTIMME unterlassen oder sich abmelden. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen Teilnahmebedingungen fort. Allerdings spricht der Betreiber der KUNDENSTIMME dem Teilnehmer gegenüber mit Eingang seines Widerspruchs die Kündigung der Teilnahme an KUNDENSTIMME zum Ende des laufenden Monats aus. Bis dahin entstandenes Punktevermögen wird wie zuvor beschrieben entweder an den Teilnehmer ausgezahlt oder an ein soziales Projekt gespendet.
Im Falle der Einstellung durch den Betreiber bleibt es dem Teilnehmer noch 3 Monate lang nach Bekanntgabe des Einstellungsdatums möglich, die Punkte einzulösen. Hat der Teilnehmer gültige Bankverbindungsdaten hinterlegt, wird ihm der Geldwert des gesamten Punktevermögens automatisch auf dem hinterlegten Konto gutgeschrieben. Wurden bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Änderung oder Einstellung von KUNDENSTIMME keine Kontoverbindungsdaten hinterlegt, so verfallen die Punkte automatisch.
Der Betreiber der KUNDENSTIMME behält sich das Recht vor, den Service „KUNDENSTIMME“ im Falle unvorhergesehener Umstände auch mit kürzerer Frist oder sofort zu ändern oder einzustellen, sofern eine Änderung oder Einstellung zum Monatsende für den Betreiber nicht zumutbar oder möglich ist. Dies gilt insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen, die dazu führen, dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt werden kann. Hinsichtlich des angesammelten Punktevermögens wird wie zuvor beschrieben verfahren.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten darüber hinaus die zum Registrierungszeitpunkt veröffentlichten AGB.
Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers der KUNDENSTIMME.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der entfallenen Bestimmung gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
Stand 01.04.2021